Lernen mit Bildungsurlaub

Möchten Sie diese Förderung in Anspruch nehmen, achten Sie bitte darauf, dass Sie erst bei Ihrem Arbeitgeber klären, ob Ihnen Bildungsurlaub gewährt werden kann und dann melden Sie sich bei mir an.

 

für die Klärung bei Ihrem Ag brauchen Sie

- einen Antrag auf Bildungsurlaub
- die Ausschreibung des Seminars, welches Sie besuchen wollen
- eine Kopie der Bescheinigung, dass das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist
 
Diese 3 Dokumente bekommen Sie, als PDF, von mir.

 

so gehen sie vor

1. Schritt
Seminar wählen, gegebenenfalls reservieren

 

2. Schritt
Antrag und Unterlagen,
spätestens 8 Wochen vor Seminarbeginn, bei Ihrem Arbeitgeber einreichen! (Innerhalb von 4 Wochen muss dieser Antrag durch Ihren AG beantwortet sein.)

 

3. Schritt
Seminaranmeldung an:
Kerstin Völker, Orphaler Weg 9, 99090 Erfurt oder per Anmeldeformular
Bitte mit Hinweis an mich, dass Sie Bildungsurlaub bekommen.

 

4. Schritt
Ich stelle Ihnen die Rechnung zum Seminar aus.

 

5. Schritt
Sie überweisen den Rechnungsbetrag auf die angegebene Kontoverbindung

 

6. Sie kommen zum Seminar :)

 


7. Schritt
Die Teilnahmebescheinigung die Sie nach dem Seminar von mir erhalten, reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein.

 

 

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Allgemeine Infos:

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für arbeitsweltbezogene Weiterbildungen
  • für gesellschaftspolitische Weiterbildungen
  • für ehrenamtsbezogene Weiterbildungen

Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • 5 Tage pro Jahr
  • 3 Tage pro Jahr für Auszubildende
  • Bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung ist eine Übertragung auf die Folgejahre möglich

Für wen und Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • Anspruch besteht für Arbeiter und Angestellte
  • für Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind
  • für Beamte des Landes und Richter
  • ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Der Antrag muss dem Arbeitgeber 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich vorliegen.
  • Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen über den Antrag entscheiden.
  • Eine Ablehnung gilt nur schriftlich und mit Begründung. Andernfalls gilt der Antrag als genehmigt.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Betriebseigene Weiterbildungen können unter Umständen angerechnet werden und reduzieren so den Anspruch.
  • In Kleinbetrieben mit bis zu 5 Mitarbeitern gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • In Betrieben mit 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstage für Bildung in Anspruch genommen wurden.
  • In Betrieben mit 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ab der Inanspruchnahme von 10 % der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) ablehnen.
  • In Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern dürfen maximal 20 % der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Bildungsfreistellungsgesetz, sowie Verordnung zur Durchführung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

 

Ihr ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße
7
99096 Erfurt
Herr Richter    Tel.: 0361 - 573 411 310
Info.Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de

 

 

 

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